Berlusconis Triumph
„Alle ab nach Hause, Genossen. Der Krieg ist zuende und wir haben ihn verloren. Zwanzig Jahre lang haben wir an unserem Premier gezweifelt, ihn einen Hurenbock genannt und ihn des Machtmissbrauchs angeklagt. Alles falsch. In Wahrheit ist der Mann ein durch und durch integrer Politiker“ (die Journalistin Lucia Annunziata in der Huffington Post vom 18. Juli).
Der Freispruch der zweiten Instanz
Die Nachricht vom Freitag schlug ein wie eine Bombe: Im Ruby-Prozess hat das Mailänder Berufungsgericht entschieden, dass B. von allen Anklagepunkten freizusprechen ist. Nachdem ihn die erste Instanz zu 7 Jahren Gefängnis verurteilt hatte: zum einen wegen Begünstigung der Prostitution Minderjähriger. Zum anderen – und vor allem – wegen des nächtlichen Anrufs Berlusconis in der Polizeiwache, die Ruby aufgegriffen hatte und der er erzählte, sie müsse sofort einer von ihm in Marsch gesetzten Abgesandten übergeben werden, da sonst internationale Verwicklungen drohten, es handele sich um eine Nichte von Mubarak. Zum ersten Punkt, so das Berufungsgericht, habe nicht schlüssig nachgewiesen werden können, dass B. zum Zeitpunkt seines „Endgebrauchs“ von Ruby wusste, dass sie minderjährig war. Und der zweite Punkt sei kein Vergehen, denn ein erpresserischer Amtsmissbrauch liege nur dann vor, wenn der unter Druck gesetzte Carabinieri-Offizier einen Vorteil davon gehabt hätte, wenn er dem Druck nachgibt. Im Übrigen werde die ausführliche Urteilsbegründung in 90 Tagen nachgereicht.Ich bin kein Jurist, aber die Augen muss ich mir schon reiben. Angefangen damit, was in Italien offenbar nichts Besonderes ist. Nehmen wir einmal an, unsere Kanzlerin habe eine persönliche Vorliebe für Strichjungen und die Angewohnheit, mit ihnen „elegante Soirees“ zu veranstalten. Und würde nachts um 3 in einer Polizeiwache, die einen von ihnen gerade wegen Diebstahls dingfest gemacht hat, anrufen und dem diensthabenden Polizeioffizier erklären, der Junge sei sofort freizulassen, weil sonst der dritte Weltkrieg ausbrechen könne, er sei Putins Neffe. Und dann würde rechtlich und politisch nichts bei uns passieren?
Also doch ein „politisches Urteil“?
Auch dem juristischen Laien drängt sich die Frage auf, was mit der italienischen Justiz los ist. In 20 Jahren Berlusconismus schien sie der Fels in der Brandung. Und jetzt ein solcher Widerspruch: Was für die eine Instanz nach 7 Jahren Gefängnis verlangt, ist der anderen nur ein müdes Lächeln wert. Da fällt es schwer, nicht an die Nachrichten zu denken, die in den letzten Wochen und Monaten aus dem heiligen Mailänder Justizpalast an die Öffentlichkeit drangen: ein erbitterter Krieg, in dem es vordergründig um bürokratische Zuständigkeiten geht, in Wahrheit aber, wie vielen Andeutungen zu entnehmen ist, auch um Machtkämpfe zwischen „rechten“ und „linken“ Staatsanwälten und Richtern. Wenn sich daraus auch der Widerspruch zwischen erster und zweiter Instanz im Ruby-Prozess erklären ließe, wäre es das Ende des Traums von einer überparteilichen Justiz.
An diesem Punkt ist auch die Frage nicht mehr ganz abwegig, wem das zweitinstanzliche Urteil politisch nützt (es ist noch nicht rechtsgültig, die Staatsanwaltschaft kann noch das Kassationsgericht anrufen). Sicherlich Berlusconi, der sich nun erneut als zu Unrecht Verfolgter präsentieren kann, obwohl für ihn noch ein paar weitere Verfahren im Anrollen sind, vor allem das Verfahren wegen Abgeordnetenkaufs. Aber erst einmal zeigt sich B. nicht nur erleichtert, sondern auch überrascht. Seine junge Vorzeige-Verlobte Francesca Pascale sagte es vielleicht am ungefiltertsten: „Das ist der schönste Tag meines Lebens, ich habe wir ein Kind geweint. Endlich wurde Gerechtigkeit geübt“.
Nutznießer Renzi
Aber es gibt noch einen zweiten politischen Nutznießer, und der heißt Matteo Renzi. Er hat sich in den vergangenen Monaten mit Berlusconi zusammengetan, um in Italien den größten Reformprozess seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs in Gang zu setzen. Der möglichst nicht gestört werden darf. Renzis Partner in diesem Unternehmen ist ein Mann, der nachweislich Beziehungen zur Mafia hatte (und hat), wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig zu 4 Jahren Gefängnis verurteilt wurde und auf den mit dem Verfahren wegen Abgeordnetenkaufs noch Schlimmeres zukommt. Und der für seinen Reformeifer vor allem ein durchsichtiges und auch gar nicht so heimliches Motiv hat: Sich dem Staatspräsidenten als „Retter des Vaterlands“ anzudienen, der zum Wohle des Landes durch einen allerhöchsten Gnadenakt von all seinen justitiablen Verfehlungen befreit werden müsse.
Als Grund für diesen Pakt hatte Renzi bisher dessen Alternativlosigkeit, da sich der andere potenzielle Reformpartner, Grillos 5-Sterne-Bewegung, bis vor Kurzem in Totalverweigerung übte. Dies hat sich in den letzten Wochen geändert, da nun ein Teil der Bewegung ebenfalls Verhandlungsbereitschaft signalisiert. Renzi beginnt gerade, seinen damit erweiterten Verhandlungsspielraum auszuprobieren. Aber vorerst bleibt für ihn Berlusconi noch der privilegierte Partner, auch wenn dieser das Spiel mit einer Hypothek belastet: Er muss damit bei Laune gehalten werden, dass ihm die Hoffnung auf den persönlichen Profit nicht genommen wird. Hier hätte ein für Berlusconi negatives Urteil des Ruby-Berufungsgerichts der Schlag sein können, der den ganzen Spieltisch umwirft.
Spürten die Richter das „Klima“, das im Lande herrscht, in dem es wieder Hoffnung auf einen Reformprozess gibt, die wohl auch der beredt schweigende Napolitano teilt? Kluge Beobachterinnen wie die anfangs zitierte Lucia Annunziata vermuten es. Italien ist das Land der Verschwörungstheorien. Aber vielleicht liegen die Dinge auch viel einfacher: Die Richter entschieden aufgrund der Rechtslage. Dann aber wäre der Anlass zur Beunruhigung der Kontrast zum erstinstanzlichen Urteil. Und unser Sinnieren könnte wieder da capo beginnen …