„Aber ich denke, dass man aus dem Euro austreten kann“
Vorbemerkung der Redaktion: Die „griechische Krise“ scheint vorerst bewältigt, und Europa steht schon vor der nächsten Herausforderung, den Flüchtlingen. Aber die Frage, wem in Europa eigentlich der Euro nutzt, ist nur vertagt. Unter der Oberfläche nagen die Zweifel – auch im linken Lager. Luciano Gallino ist trotz seines Alters (Jahrg. 1927) immer noch einer der renommiertesten Industriesoziologen Italiens. Am 22. September legte er (in der „Repubblica“ unter obiger Überschrift) dar, warum Italien aus der Eurozone austreten müsse. Er kommt zum gleichen Ergebnis wie Wolfgang Streeck in seiner „vertagten Krise des demokratischen Kapitalismus“. Im Unterschied zu Streeck geht Gallino ausschließlich vom Interesse Italiens, genauer: des italienischen Sozialstaats aus. Und behandelt auch gleich die Frage, wie die Prozedur eines solchen Austrittsverfahrens aussehen könnte – beunruhigend konkret, möchte man hinzufügen. Wie bei Streeck bleiben bei Gallino die materiellen Kosten und erst Recht die politischen Konsequenzen eines Austritts unterbelichtet. Ebenso wie die Frage nach dem politischen Akteur, das den Austritt durchsetzen müsste (gegenwärtig wäre es ein Bündnis zwischen Salvinis Lega und Grillos 5-Sterne-Bewegung). Wir übersetzen seinen Beitrag, obwohl wir immer noch hoffen, dass sich für Italien – und (Süd-)Europa insgesamt – ein anderer Weg findet.
Mehr Schaden als Nutzen
„Italien hat zwei gute Gründe, um aus dem Euro auszuscheiden… Der erste: Indem der Euro den strukturellen Schwächen unserer Ökonomie übergestülpt wurde, erwies er sich als Zwangsjacke, die nur dazu geeignet ist, um Löhne zu senken, die Arbeitsbedingungen zu verschlechtern, Ausgaben für den Sozialstaat zu drücken, die Forschung, die Investitionen und die technologische Erneuerung abzuwürgen und schließlich auch jedwede fortschrittliche Politik unmöglich zu machen. Das Ergebnis sind 8 Jahre Rezession, welche gegenüber den Prognosen von 2007 das BSP um 300 Milliarden und die Industrieproduktion um 25 % zurückgehen ließen. Und ein Arbeitsmarkt, bei dem man sich nur noch darüber streiten kann, was schlimmer ist: 3 Millionen Arbeitslose, 3 bis 4 Millionen Prekäre oder 3 Millionen Schwarzarbeiter. Dank derer Italiens Schattenwirtschaft unter den entwickelten Ländern an der Spitze steht, was 27 % des BSP und etwa 200 Milliarden nicht deklarierte Einkommen bedeutet. Die ökonomischen und sozialen Kosten des Euro übersteigen seinen Nutzen.“Der unmögliche Schuldenabbau
„Der zweite Grund für das Ausscheiden aus dem Euro ist die exzessive Höhe der öffentlichen Verschuldung, die es Italien de facto unmöglich macht, die Belastungen des sog. Fiscal Compact und eine der grundlegenden Vertragsklauseln der wirtschaftlichen und monetären Union zu bewältigen. Der Fiscal Compact schreibt obligatorisch vor, dass das Verhältnis Verschuldung–BSP, das heute bei 138 % liegt, in der Eurozone innerhalb von 20 Jahren auf 60 % sinken muss. In diesem Zeitraum müsste also der Prozentsatz um 78 Punkte sinken, d. h. um jährlich 3, 9 %. Oder in absoluten Zahlen müsste man von einem heutigen Verhältnis von 2200/1580 Milliarden zu einem Verhältnis von 948/1580 Milliarden kommen (was in den entsprechenden Wert in 20 Jahren umzurechnen wäre). Es gibt nur zwei Wege, um dieses Ergebnis zu erreichen, oder eine unendliche Anzahl von Kombinationen zwischen ihnen, was an der Sache nichts ändert: Das BSP wächst 20 Jahre lang jährlich um mindestens 5 %, oder die Verschuldung sinkt jährlich um 3 %. Da die optimistischsten Prognosen für die nächsten Jahre von einem BSP-Wachstum zwischen 1 und 2 % ausgehen und allein der Schuldendienst jährlich viele Milliarden – 2015 sind es 95 – verschlingt, sind beide Wege nicht gangbar.
Mit anderen Worten: Es ist unmöglich, dass Italien den Fiscal Compact erfüllt. Italien befindet sich also in der gleichen Lage wie die EU-Mitgliedsstaaten, die noch darauf warten, in die Eurozone aufgenommen zu werden, weil sie einige Vertragsklauseln der wirtschaftlichen und monetären Union nicht erfüllen. Was heißt, dass Italien technisch schon außerhalb der Eurozone steht, weil es nicht in der Lage ist, eine ihrer Grundbedingungen zu erfüllen: ein Verhältnis Verschuldung/BSP von maximal 60 %. Dies wäre darzulegen, um aus der Eurozone auszuscheiden.“
Die Austrittsprozedur
„Man braucht dafür nicht alles zu zertrümmern. Es genügt, sich auf Art. 50 des EU-Vertrags zu berufen, unter Einschluss der Änderungen durch den Lissabon-Vertrag vom 1. 1. 2009. Er besagt, dass ‚jeder Mitgliedsstaat im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen kann, aus der Union auszutreten‘ (§ 1). § 2 erläutert, mit welchem Verfahren. Der Staat, der austreten will, teilt dies dem europäischen Rat mit. Die Union handelt die Modalitäten des Austritts aus. Der Rat schließt das Abkommen im Namen der EU ab.
Aus Art. 50 folgert: a) der Austritt findet nach einer Verhandlung statt; b) verhandelt wird unter der Oberhoheit des Europarat, einem politischen Organ; c) man kann davon ausgehen, dass bestimmte technische Maßnahmen, wie die zeitweise Blockierung des Kapitalexports aus dem austrittswilligen Staat, unter der Hand schon eingeleitet sind, wenn ein Staat seinen Austrittswillen bekundet.
Art. 50 räumt also mit der Vorstellung auf, die Mitgliedschaft in der EU niemals legal aufzukündigen. Bleibt die Frage, ob man aus der Europäischen Währungsunion – der juristischen Form des Euro – ausscheiden kann, ohne aus der EU auszuscheiden, weil der betreffende Artikel nur von dieser Möglichkeit redet. Aber die juristische Literatur beseitigt jeden Zweifel: Da der Vertrag über die europäische Währungsunion nur einen Teil der juristischen Struktur der EU ausmacht – es gibt Staaten, die Mitglied der EU, aber nicht der Eurozone sind -, wird man kaum bestreiten können, dass ein Mitgliedsstaat aus der Währungsunion ausscheiden kann, ohne auch aus der EU auszutreten. Die Verhandlungen über den Austritt aus dem Euro müssten nur mit der Erklärung beginnen, in der EU bleiben zu wollen. Die Kosten des Ausscheidens aus der EU wären höher als die Kosten des Austritts nur aus der Eurozone. Ein Staat, der heute aus der EU austritt, stünde 27 Staaten gegenüber, von denen ihn jeder mit Handelsbeschränkungen, Zollgebühren und Preiserhöhungen für Güter und Dienstleistungen aller Art belegen könnte. Die Unmöglichkeit des Zugangs zu den Märkten der EU würde beängstigende Kosten verursachen.“
Wer soll es machen?
„Bleibt die Frage, welche Regierung fähig wäre, über den Austritt Italiens aus der Eurozone auf der Grundlage des Art. 50 des EU-Vertrages zu verhandeln. Wie alle vorhergehenden Regierungen exekutiert auch die gegenwärtige, was Brüssel, Frankfurt und Berlin diktieren. Sie aufzufordern, eine Verhandlung zum Austritt aus dem Euro zu beginnen, wäre sinnlos. Aber es gibt eine Hoffnung. Dass es zu Neuwahlen kommt, bei denen eine neue politische Formation den Austritt aus dem Euro in den Mittelpunkt ihres Wahlprogramms stellt, damit sich die Politik wieder den Aufgaben der Vollbeschäftigung, Industriepolitik, Verteidigung des Sozialstaats, einer weniger ungleichen Gesellschaft widmen kann. Bevor man verzweifelt, muss man den Glauben haben, das sich noch etwas machen lässt.“