Bahn frei für den Vaterlandsverteidiger
Die Kommission für Immunität des Senats hat am vergangenen Dienstag mehrheitlich empfohlen, den Antrag des Ministertribunals zur Aufhebung der Immunität von Innenminister Salvini (Lega) abzulehnen. Das Tribunal beschuldigt Salvini der Freiheitsberaubung von 177 Flüchtlingen, die das Schiff der italienischen Küstenwache „Diciotti“ im August vor dem Ertrinken gerettet hatte und tagelang von Salvini daran gehindert wurden, an Land zu gehen, obwohl sie sich rechtlich bereits auf italienischem Boden befanden (siehe „Als Geiseln missbraucht“). Gegen die Eröffnung des Strafverfahrens stimmten die Lega, die 5Sterne, Berlusconis Forza Italia und die Neofaschisten. Für die Aufhebung der Immunität votierten nur die PD und Leu (Abspaltung der PD). Bis zum 24. März muss der Senat in Vollversammlung entscheiden, ob er dem Votum der Kommission folgt, was angesichts der Mehrheitsverhältnisse sicher erscheint.
117 Schiffbrüchige eine Gefahr für die nationale Sicherheit?
Die Staatsanwaltschaft leitete deswegen Ermittlungen gegen Salvini wegen Verdachts auf Freiheitsberaubung ein und reichte die Akte an das zuständige Ministertribunal von Catania weiter. Dieses beantragte Ende Januar, der Senat möge die Immunität des Innenministers aufheben, damit das Strafverfahren gegen ihn eröffnet werden kann. Was nun voraussichtlich nicht geschehen wird.
Die Begründung des Ministertribunals
Das Ministertribunal begründete seinen Antrag damit, dass Salvini „in seiner Funktion als Innenminister und unter Missbrauch seine Machtbefugnisse die Flüchtlinge auf dem Schiff Diciotti rechtswidrig ihrer persönlichen Freiheit beraubt und die internationalen Abkommen über Seenotrettung einschließlich der entsprechenden nationalen Bestimmungen verletzt“ habe. Erschwerend komme hinzu, dass davon auch Minderjährige betroffen waren, die nach internationalem und nationalem Recht besonderem Schutz unterliegen.
In einer ersten Reaktion gab sich Salvini betont unbekümmert: „Sollen sie mir doch den Prozess machen!“. Nachdem ihn aber seine Anwälte darüber aufgeklärt hatten, dass die Möglichkeit einer Verurteilung durchaus realistisch sei, wechselte er seine Haltung. Ein Prozess gegen ihn sei unzulässig, denn er habe die Entscheidung nicht allein getroffen, sondern im Einvernehmen mit Ministerpräsident Conte, Co-Vizepremier Di Maio (5SB) und Verkehrsminister Toninelli (5SB). Also erwarte er, dass die Abgeordneten beider Mehrheitsfraktionen gegen die Aufhebung seiner Immunität stimmen. Richter seien nicht befugt, ihn aufgrund politischer Handlungen, die er im Auftrag der Regierung vollzieht, zu belangen. „Ich frage die Italiener: soll ich weiter als Minister agieren, oder soll ich Entscheidungen über Fragen der Migrationspolitik diesem oder jenem Tribunal überlassen?“.
Ist seine Fragestellung richtig? Geht es wirklich darum, dass „dieses oder jenes Tribunal“ in die politischen Entscheidungen einer demokratisch gewählten Regierung unzulässig eingreift?
Die Verfassungslage
Dazu der Verfassungsrechtler Roberto Bin in der Online-Zeitung „laCostituzione.info“: „Eine der Säulen der liberalen Demokratien ist die fundamentale Unterscheidung von politischer und juristischer Verantwortung. Die politischen Handlungen der Regierung haben ihre ‚Richter‘ in den Parlamenten und in der Wählerschaft. Kein Tribunal darf diese Rolle beanspruchen. Aber die juristische – und insbesondere strafrechtliche – Verantwortung ist immer eine persönliche und betrifft spezifische einzelne Taten. Die Regierung mag für ihr Tun in bestimmten Bereichen große Zustimmung finden, doch das heißt noch lange nicht, dass sie sich dazu jedes Mittels bedienen darf. Diese müssen dem Gesetz entsprechen, welches die Ausübung öffentlicher Ämter regelt und auch eingrenzt. Das ist das Grundprinzip jeder liberalen Demokratie. Keiner darf sich außerhalb des Gesetzes stellen, auch wenn er meint, damit für das Wohl des Vaterlandes zu handeln.“ Nur in Fällen akuter Gefahr könne es zulässig sein, Handlungen zu vollziehen, die nicht vom Gesetz ausdrücklich autorisiert sind. Diese Ausnahmen seien in der Verfassung streng begrenzt, gerade um zu verhindern, dass Gegner von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie solche Spielräume missbrauchen, wie es in der Vergangenheit schon geschehen ist.
Artikel 96 der italienischen Verfassung besagt: „Der Ministerpräsident und die Minister unterliegen bei Straftaten, die in der Ausübung ihres Amtes begangen werden, der ordentlichen Gerichtsbarkeit, unter der Voraussetzung vorheriger Autorisierung durch den Senat oder die Abgeordnetenkammer gemäß den gesetzlich festgelegten Bestimmungen“. Diese sehen vor, dass die Autorisierung zur Eröffnung des Strafverfahrens nur dann verneint werden darf, wenn die zuständige Kammer mehrheitlich befindet, dass derjenige, gegen den ermittelt wird, „zum Schutz eines staatlichen Interesses von verfassungsrechtlicher Relevanz oder zur Verfolgung eines vordringlichen öffentlichen Interesses“ gehandelt hat. Also – so der Verfassungsrechtler – laute die Frage: „Stellten die 177 Flüchtlinge auf der Diciotti eine akute Gefahrenlage für das Vaterland dar, wie Salvini sagt?“.
Grillinische Kehrtwende
Salvini und die Lega bejahen es. Und jetzt auch ihr Koalitionspartner 5SB, obwohl es einmal zu ihren „heiligsten Prinzipien“ gehörte, dass bei Ermittlungen gegen Abgeordnete und Regierungsvertreter die Immunität immer und grundsätzlich aufzuheben sei, um den Weg für Gerichtsverfahren frei zu machen. Über Schuld und Unschuld dürften nur Richter entscheiden („Man muss sich in den Gerichten und nicht vor den Gerichten verteidigen!“).
Schnee von gestern. Nun sind die Grillini in der Regierung, mit einer rechtsradikalen Partei, die gestärkt durch steigende Umfragewerte dabei die Führung hat, deren rechtsnationalen und xenophoben Kurs sie voll mittragen. Soweit, dass sie sich offen dazu „bekennen“, die Festsetzung der Flüchtlinge auf der „Diciotti“ – die von der Staatsanwalt als kriminelle Handlung gewertet wird – mitbeschlossen und mitgetragen zu haben. Da aber das Original der Kopie vorgezogen wird, sackt die 5SB – im Gegensatz zur Lega – in den Umfragen stetig ab. Ihr „postideologisches“ Profil („weder rechts noch links“), so nützlich es als Köder zum Fischen von Stimmen in beiden Lagern ist, bröckelt im realen Regierungshandeln zusehends ab.
Die Kehrtwende bei der Immunitätsfrage, um Salvinis und auch die eigene Haut zu retten (sie müssten bei einer Regierungskrise mit Neuwahlen eine Niederlage befürchten) ist Teil dieses Prozesses und überrascht nicht. In schönster Berlusconi-Manier begründet die 5SB-Führung sie damit, es gehe bei dem Vorgehen der Justiz in Wirklichkeit um einen „politischen Angriff auf die ganze Regierung“. Um ihrem Handeln einen Anstrich demokratischer Legitimation zu geben, griff sie – wie schon oft – zum Mittel der Online-Abstimmung auf der „Rousseau-Plattform“ des omnipotenten (und unkontrollierbaren) Casaleggio. In dem begleitenden Aufruf legte sie ihren Anhängern unverhüllt nahe, „richtig“ abzustimmen. Ca. die Hälfte der zertifizierten Mitglieder (52.417) nahm teil: 59 % waren gegen die Aufhebung der Immunität, 41 % (immerhin) dafür. Die Basis ist also gespalten, der Unmut wächst. Mit welchen politischen Folgen, wird man spätestens bei der Europa-Wahl sehen, Signale könnten schon früher kommen, – z.B. bei den Regionalwahlen in Sardinien am kommenden Sonntag (24. Februar).