„Wende“ der Migrantenpolitik?
Einer der Punkte, die Zingaretti zur Grundlage des neuen Bündnisses machen wollte, war eine „mit Europa abgestimmte Wende der Migrantenpolitik“. Wer noch über einen Rest von Empathie verfügt, vernahm es mit Erleichterung – wem musste nicht übel werden angesichts des Zynismus, mit dem Salvini seine Politik der „geschlossenen Häfen“ und der Abwehr aller Nicht-Italiener im eigenen Land durchzog. Bleibt nur die Frage: „Wende“ wohin? Im Programm der neuen Regierung ist unter Punkt 18 zu lesen, dass man eine „strukturelle“ Antwort suche, die das „Problem als Ganzes“ und nicht nur als Notstandsproblem angehen wolle. Das macht Hoffnung, aber dann folgt die Ernüchterung: Die Lösung ist mehr Abwehr der „illegalen Einwanderung“ dort, mehr „Integration“ hier. Und kein Wort über das Libyen-Abkommen.
Wende wohin?
Es gab einen Punkt, in dem sich die Migrationspolitik des letzten PD-Innenministers Minniti fundamental von der Politik Salvinis unterschied: Die Flüchtlinge, die es bis zur italienischen Küste schafften, wurden human behandelt: Sie wurden zu ihrer Sicherheit an Land gebracht, um zu klären, wer Asyl oder zumindest ein vorläufiges Bleiberecht bekommen kann. Auf wen das zutraf, der sollte möglichst schnell in ein normales Leben integriert werden, wofür Minniti einen elaborierten Integrationsplan vorlegte. Es war das Gegenteil von Salvinis Politik der generellen Zurückweisung.
Es gab aber auch einen Punkt der Übereinstimmung. Schon Minniti hatte die Idee, das Gros der Migranten, die versuchen, über die Mittelmeerroute nach Italien zu kommen, in Libyen festzuhalten – mit Hilfe einer Küstenwache, die zur Erfüllung dieser Aufgabe erst einmal aufgebaut und dann auch trainiert und ausgerüstet werden musste. Das Problem ist, dass es in Libyen keine staatlichen Strukturen mehr gibt, sondern das Land von sich bekriegenden Stämmen und kriminellen Banden beherrscht wird, die schon seit Jahren aus der Migration mehrfachen Profit ziehen: aus dem Schleusen aufs Meer (was die Flüchtlinge bezahlen mussten), aus ihrem Wiedereinfangen (was die EU bezahlt), und aus KZ-ähnlichen Lagern, wo die Flüchtlinge erpresst, versklavt, gefoltert und vergewaltigt werden. Während Minniti vielleicht noch hoffte (woran man aber auch schon 2017 zweifeln konnte), dass sich die Situation Libyens bald wieder konsolidieren würde, ist dort das Gegenteil geschehen: ein immer wieder aufflammender (von außen unterstützter) Bürgerkrieg, der vor zwei Monaten darin gipfelte, dass in Tripolis eines der Internierungslager für Flüchtlinge mit Raketen beschossen wurde.
Bartolos Bericht
Pietro Bartolo, der „Arzt von Lampedusa“ und heutige PD-Europa-Abgeordnete, beschrieb seine Erfahrungen mit den Flüchtlingen, die es doch noch bis Lampedusa schaffen, in der „Repubblica“ vom 3. August so: „Ich habe die Männer und Frauen untersucht, die aus den Lagern kamen. Jungen, die man lebendig gehäutet hatte, vergewaltigte Frauen, die in Gefahr sind, gelähmt zu werden, Narben von Peitschen und ausgedrückten Zigaretten. Zeugnisse von Folterungen nicht in Aufnahme-Strukturen, in Flüchtlingslagern, sondern in wahren Konzentrationslagern, Latrinen, wo man sich die Krätze holt.“
Wenn also die PD wirklich eine „Wende“ in der Migrantenpolitik will, müsste sie sich auch der Frage stellen, was aus diesem Abkommen mit Libyen werden soll – gerade auch deshalb, weil sie vor zwei Jahren selbst für es verantwortlich war. Eine schlichte Rückkehr zur Politik Minnitis – wir rüsten die libysche Küstenwache auf, aber wer es bis Italien schafft, wird ab sofort wieder besser behandelt – reicht dafür nicht aus. Dass sich die PD der parlamentarischen Abstimmung darüber entzog, ob die libysche Küstenwache weiter unterstützt werden soll, kann Feigheit gewesen sein. Aber es ist auch das (unausgesprochene) Eingeständnis, hier vor einem Problem zu stehen, auf das sie vorerst keine Antwort weiß.
Anklage vor dem Haager Strafgerichtshof
Dass man die Migrantenpolitik gegenüber Libyen auch schärfer bewerten kann, zeigt die Initiative einer Gruppe von internationalen Menschenrechtsanwälten. Sie leitete vor drei Monaten dem Haager Strafgerichtshof eine 240-seitige Anklageschrift zu, in der sie nicht allein Italien, sondern der gesamten EU sowie Merkel, Macron, Juncker und anderen EU-Politikern (auch Minniti) vorwerfen, dass ihre Libyen-Politik strafrechtlich ein „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ sei. Gegen die libyschen Küstenwächter und Behörden, die die dortigen Lager betreiben, ermittelt der Haager Gerichtshof schon lange, aber aus Sicht der Ankläger sind sie nur die „Handlanger“ der EU-Flüchtlingspolitik. Im ZEIT-Interview vom 1. 8. 2019 erläuterte der israelische Anwalt Omer Shatz die Anklage so:
• „Mord durch unterlassene Hilfeleistung“ in den Jahren 2014/15, als Italien die Rettungsmission Mare Nostrum beendet hatte;
• „Outsourcen der Seenotrettung an die libysche Küstenwache und Rückführung der Migranten nach Libyen, wo sie Opfer schwerster Verbrechen werden“, bis zum heutigen Tag.
Beweise und Argumente
Zu den Beweisen, die das Team aufgrund ausführlicher Recherchen dem Gericht zuleitete, gehört ein Video, das zeigt, wie die libysche Küstenwache Ende November 2017 ein NGO-Schiff bei der Rettung von Flüchtlingen behindert, wodurch 20 Menschen ertrinken, vor den Augen eines französischen Marineschiffs, eines portugiesischen Helikopters und eines italienischen Schiffs, die nicht eingreifen. Oder ein Bericht, den der deutsche Botschafter in Niger Ende Januar 2017 nach Berlin schickte, in dem er schrieb, dass es in Libyen Lager gebe, die „Konzentrationslagern“ glichen, in denen es zu „allerschwerten systematischen Menschenrechtsverletzungen“ komme und „täglich vergewaltigt und gefoltert“ werde. Die Brisanz liegt im Datum: Drei Tage, nachdem der Bericht in Berlin eingetroffen war, unterschrieb Angela Merkel die „Erklärung von Malta“, deren Ziele die Unterbrechung der zentralen Mittelmeerroute und die Rückführung der Flüchtlinge nach Libyen waren. Über die Zustände in den libyschen Lagern wussten die EU-Politiker also Bescheid. Wurden sie sogar billigend in Kauf genommen, um weitere Flüchtlinge abzuschrecken? Im April 2018 verwies der SPIEGEL auf Berichte von Menschenrechtsorganisationen, dass auf libyschen Mullhalden immer wieder Leichen mit Folterspuren gefunden werden.
Die Anklageschrift enthält den Hinweis auf das sog. „Hirsi-Urteil“, in dem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schon 2012 entschied, dass aus dem Mittelmeer gerettete Menschen nicht irgendwo, sondern nur in einem sicheren Land abgesetzt werden dürfen, und dass Libyen kein solches Land sei. Auch dem beliebten Argument, dass die Bootsflüchtlinge aus Libyen ja doch nur „Wirtschaftsflüchtlinge“ seien, entziehen sie Menschenrechtsanwälte die Grundlage: Sie mögen zwar teilweise als solche nach Libyen gekommen sein, aber wer es von ihnen schafft, aus dem Land wieder rauszukommen, sei als „Überlebender“ einzustufen, dem zu helfen auch im Sinne des internationalen Strafrechts „Pflicht“ sei.
„Wende“ auf der Grundlage eines Verbrechens
Jeder Staat und jede Staatengemeinschaft (wie die EU) hat das Recht, das eigene Territorium zu schützen. Aber wie das Recht auf Selbstverteidigung muss auch dieses Recht Grenzen haben. Die vor dem Haager Gerichtshof anhängige Klage, dass die EU mit dem Libyen-Abkommen ein „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ beging, löst nicht das Problem der weltweiten Migration, aber versucht eine solche Grenze zu ziehen. Die Berichte aus den libyschen Lagern zeigen, dass sie überfällig ist. Die Verteidigung Europas darf nicht aufgeben, was es gerade verteidigenswert macht. Es wäre seine Selbstaufgabe.
Die Klage der Menschenrechtsanwälte betritt juristisches Neuland, weil sie sich auch gegen die EU als Institution richtet. Es gehörte bisher zu den Spielregeln des Haager Gerichtshofs, nur Anklagen gegen Einzelpersonen zuzulassen. Wenn es aus diesem Grund die Anklage nicht zulässt, würde uns die Klärung der Frage, ob die EU mit dem Libyen-Abkommen ein Verbrechen beging und immer noch begeht, vorerst erspart. Aber die Frage wäre trotzdem nicht nur im moralischen, sondern auch strafrechtlichen Sinn gestellt.
Salvinis Sicherheitsgesetze hätte auch eine faschistische Regierung erlassen können. Wenn es der PD gelingt, dass die Conte-Regierung noch einmal Hand an sie legt – im Sinne der Vorbehalte, die Mattarella anmeldete, als er sie unterschrieb – wäre das schon ein Erfolg. Aber das Libyen-Abkommen wäre damit noch in Kraft. Womit ein Zustand fortgeschrieben würde, der von seriösen Menschenrechtsanwälten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit betrachtet wird. Eine „strukturelle“ Antwort bietet das Regierungsprogramm nicht.