Umstrittene Justizreform

Eigentlich wollte Renzi die Justizreform schon im Juni unter Dach und Fach haben. Als er kurz nach seinem Amtsantritt sein Reformprogramm vorstellte, kündigte er an, in jedem Monat ein Vorhaben „abzuhaken“. Für die Justiz war auf dieser ehrgeizigen Agenda eben der Juni vorgesehen. Inzwischen hat der forsche Ministerpräsident die politischen und parlamentarischen Widrigkeiten am eigenen Leib erfahren bzw. erleiden müssen – siehe das „Affentheater“ um die Senatsreform (wir berichteten) und viele andere offenen Baustellen seiner Regierung.

Andrea Orlando, italienischer Justizminister

Andrea Orlando, italienischer Justizminister

Nun ist schon fast Ende August, und der Justizminister hat für die angekündigte Justizreform bisher lediglich 12 Eckpunkte präsentiert, deren Einzelheiten noch unklar sind. Und man weiß es ja: Der Teufel steckt im Detail. Zumal in einem so delikaten Bereich, für den insbesondere Berlusconi aus bekannten Gründen ein ganz spezielles Interesse hegt.

Doch schon einige dieser Eckpunkte genügten, um heftige Reaktionen auszulösen: sowohl seitens der Oppositionsparteien, denen die Vorschläge des Ministers entweder zu weit oder nicht weit genug gehen, als auch seitens der größten italienischen Richtervereinigung ANM („Associazione Nazionale Magistrati“).

Persönliche Haftbarkeit der Richter?

Weitgehenden Konsens gibt es eigentlich nur über die angestrebte Verkürzung der Prozessdauer, die der Justizminister als erste Priorität nannte: Nicht länger als ein Jahr soll künftig ein Verfahren in erster Instanz dauern. Eine Zeitspanne, die in den meisten europäischen Ländern Standard ist, in Italien aber fast utopisch erscheint. Im EU-Raum dauern nur in Griechenland die Verfahren länger. Die Verkürzung der Prozessdauer ist nicht nur für die Bürger wichtig, sondern z. B. auch für ausländische Investoren, welche die juristischen Fallstricke und ewig dauernden zivilrechtlichen Verfahren abschrecken. Um dem Ziel näher zu kommen, sieht die Reform eine Reihe von Maßnahmen vor, vom Ausbau des Instruments der Mediation bis zur „bürokratischen Verschlankung“ und dem verstärktem Einsatz neuer Technologien (z.B. die Video-Befragung von Zeugen, die entfernt vom Verhandlungsort wohnen).

Bitteren Streit gibt es hingegen über die Frage, ob und in welcher Form Richter für die von ihnen gefällten Urteile persönlich haftbar gemacht werden dürfen. In den meisten europäischen Ländern – wie bisher auch in Italien – ist eine solche persönliche Haftung aus gutem Grund nicht vorgesehen. Das Einspruchsrecht der Bürger gegen Urteile, die aus ihrer Sicht fehlerhaft sind, richtet sich nicht an den betroffenen Richter, sondern an den Staat. Wenn ein Fehlurteil nachweisbar ist, hat dieser den Bürger bzw. die Bürgerin zu entschädigen. Eine Regelung, die Richter zivilrechtlich direkt für die von ihnen gefällten Urteile haftbar macht, birgt die Gefahr, dass deren Entscheidungsfreiheit eingeschränkt wird. Und dass insbesondere gutbetuchte Bürger, welche nicht die Kosten solcher Einspruchsverfahren fürchten müssen, die Richter unter Druck setzen können.

Die vom Justizminister vorgeschlagene Neuregelung versucht hier einen (aus meiner Sicht fragwürdigen) „Mittelweg“: Bestehende Hürden für das Einreichen eines Einspruchs sollen beseitigt werden (das mag ja noch gehen), ferner erhält der Staat die Möglichkeit, im Fall von – bisher nicht näher definierten – „nachgewiesenen Fehlurteilen“, die betroffenen Richter mittels Gehaltskürzung persönlich zur Kasse zu bitten. Ein Vorschlag, der den Wünschen Berlusconis und der rechten Parteien entgegenkommt, von der ANM aber als Beschränkung des rechtsstaatlichen Grundprinzips einer unabhängigen Rechtssprechung heftig kritisiert wird.

Weitere Konfliktpunkte

Für Spannungen anderer Art sorgen geplante Verschärfungen im Bereich Wirtschaftskriminalität, u. a. die Wiedereinführung des Straftatbestandes Bilanzfälschung (den Berlusconi während seiner Regierungszeit aus durchsichtigen Gründen abgeschafft hatte), und die Möglichkeit – analog zur Gesetzgebung gegen die Mafia –, bei schwerwiegenden Wirtschaftsdelikten die Vermögen der Straftäter zu konfiszieren, u. a. bei illegalen Geschäften mit der Müllentsorgung. Unschwer zu erraten, dass es hier Berlusconi und seine Partei sind, die gegen diese Änderungen Sturm laufen. Mit schlechten Karten, wie es scheint. Hier will Minister Orlando wohl hart bleiben.

Noch eine weitere Erbschaft aus der Berlusconi-Ära möchte der Justizminister beseitigen: Die Verjährungsfristen für schwerwiegende Straftaten, die damals „ad personam“ drastisch verkürzt wurden, sollen wieder auf ein „angemessenes Maß“ verlängert werden.

Das Problem der Abhörprotokolle

Auf der Agenda des Justizministers stehen auch strengere Regelungen bei der Veröffentlichung von Abhörprotokollen und Informationen über laufende Strafverfahren. Und dies wohl auch zur Freude Berlusconis. Denn in dem fast rechtsfreien Raum, den er u. a. durch seine „Ad personam“-Gesetze für sich geschaffen hatte, waren es oft nur solche Veröffentlichungen, die ihn ins Bedrängnis brachten. Aber nicht immer ist schlecht, worüber Berlusconi sich freut. Denn der in Italien übliche saloppe Umgang mit Daten und Informationen, die aus privaten Gesprächen und internen Ermittlungsakten stammen, ist im Hinblick auf Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit mehr als bedenklich. Wer sich hier gleich über die Einschränkung der Pressefreiheit und „Maulkörbe“ beklagt, liegt nach meiner Meinung daher falsch. Dennoch steckt auch in diesem Fall der Teufel im Detail. Aus den Vorschlägen ist nicht ersichtlich, wie die Neuregelung konkret aussehen soll, ein fundiertes Urteil somit noch nicht möglich.

Alles in allem ist es ein Reformpaket mit Licht und Schatten, das neben Positivem auch Problematisches enthält. Und bei dem man den Eindruck bekommen kann, dass die Regierung durch Zugeständnisse in unterschiedliche Richtungen insgesamt eine Kompromisslösung anstrebt, die jedem etwas bietet. Das geht auf Kosten einer „klaren Linie“ und kann dazu führen, dass am Ende niemand zufrieden ist. Am 29. August wird sich das Kabinett mit dem Thema beschäftigen. Spätestens dann müssen die Einzelheiten der neuen Regelungen auf den Tisch. Nach einer raschen Einigung im Parlament, wie von Renzi gewünscht, sieht es nicht aus.

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