Der Schattenmann

Mitte Juni wurde ein Mann namens Luigi Bisignani unter Hausarrest gestellt. Haftbefehle wurden auch gegen den PdL-Abgeordneten Papa, über dessen Immunität das Parlament in Kürze entscheiden wird, und einen im Ausland untergetauchten Unteroffizier der Carabinieri erlassen. Die Anklage: Bildung einer kriminellen Vereinigung und Verletzung von Amtsgeheimnissen, im Fall von Papa auch Nötigung.

Wer ist dieser Bisignani, der in der Öffentlichkeit bisher kaum bekannt war? B. soll über ihn gesagt haben: „Er ist der mächtigste Mann Italien, mächtiger als ich“. Mächtig genug, um in seinem Büro über Blankopapier mit dem Briefkopf des Ministerpräsidenten zu verfügen, wie bei einer Durchsuchung herauskam.

Es lohnt sich, einen genaueren Blick auf den Mann zu werfen. Als Mitglied der in den 80er Jahren aufgeflogenen Geheimloge P2, zu der auch B. gehörte, ist Bisignani schon seit drei Jahrzehnten der politische „Strippenzieher“ im Hintergrund. Sein erster Mentor war der ehemalige Regierungschef Andreotti, der den agilen jungen Mann kräftig förderte. In den 90er Jahren wurde er wegen einer Schmiergeldaffäre um den Chemiekonzern Enimont, bei der er Millionen transferierte und zum Teil selber kassierte, rechtskräftig verurteilt. Er ist ein alter Freund von B. und seiner „rechten Hand“, Staatssekretär Gianni Letta, der auch sein Trauzeuge war. Offiziell betreibt Bisignani eine Druckerei, in Wirklichkeit die Rolle eines „einflussreichen Beraters“ (so die Staatsanwälte) auf der Grundlage eines riesigen Netzes von Kontakten zu hochrangigen Politikern, Regierungsmitgliedern, Staatsbeamten, Armeeoffizieren, Unternehmern und Medienvertretern. Um Informationen zu erwerben, mit denen Entscheidungen beeinflusst und ihre Träger unter Druck gesetzt werden können, parallel zu den staatlichen Institutionen und jenseits jeder institutionellen Kontrolle.

Dabei geht es um die Besetzung wichtiger Funktionen und millionenschwere Aufträge: u.a. bei den Stromriesen ENI und ENEL, bei der Post, der Bahn und dem öffentlichen Fernsehen RAI. Der ehemalige RAI-Direktor Masi telefonierte täglich mit Bisignani, um Bericht zu erstatten. Bisignani äußerte ihm gegenüber seine Wünsche zu Programm- und Vertragsgestaltung, er diktierte Masi sogar telefonisch den Text eines Mahnbriefes an den von B. gehassten Journalisten Santoro, der die RAI schließlich verlassen musste. Die Informationen sollen auch dazu gedient haben, nach bekanntem Muster „Skandaldossiers“ über Politiker und Staatsanwälte, die sich mit B. anlegten, anzulegen und in die Öffentlichkeit gezielt zu „platzieren“. Als wichtiger Informationslieferant agierte laut Anklageschrift der Abgeordnete Papa, der sich als ehemaliger Richter und hoher Beamter des Justizministeriums seiner Kontakte in Justiz- Polizei- und Geheimdienstkreisen bediente und dabei auch einiges für sich und seine Geliebten herausschlug.

Die Justiz wird nun darüber entscheiden, ob die Aktivitäten, die Bisignani & Co vorgeworfen werden, strafrechtlich relevant sind. Um „normalen“ Lobbyismus, wie es ihn auch in anderen Ländern gibt, handelt es sich schon deswegen nicht, weil sich die Akteure, sollten sich die Vorwürfe bestätigen, erstens Informationen, die der Geheimhaltung unterliegen, auf krummen Wegen beschafften und als Druckmittel einsetzten, und sie zweitens – anders als „normale“ Lobbyisten und übrigens auch die staatlichen Geheimdienste – im Verborgenen und außerhalb jeder öffentlichen Kontrolle agierten.

B. schreit nun „Skandal“. Doch damit meint er nicht den trüben Handel seines Logenbruders mit vertraulichen, durch obskure Seilschaften erhaltenen Informationen. Das erledigt er als Lappalie: „Da steckt nichts dahinter“. Skandalös ist für ihn, dass die Ermittler zur Aufdeckung des Falles Telefone abhörten. Ein Instrument, das in Italien im Kampf gegen organisierte Kriminalität und Korruption von zentraler Bedeutung ist, ihm aber schon lange ein Dorn im Auge, weil er dadurch selbst wiederholt ins Visier der Staatsanwälte geriet. Den Bisignani-Fall nimmt er zum erneuten Anlass, um hier rechtliche Einschränkungen zu verlangen – und harte Sanktionen gegen Journalisten, die Abhörprotokolle veröffentlichen (auch wenn sie nicht mehr der Geheimhaltung unterliegen). Nach dem Motto: Jagt nicht den Dieb, sondern den, der den Diebstahl aufdeckt!

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