Gesetz „ad aziendam“

Was es bedeutet, wenn ein Medienzar gleichzeitig Regierungschef ist und aus Privatgeschäften Regierungsgeschäfte werden, zeigt exemplarisch der Fall, der unter dem Stichwort „Gesetz ad aziendam“ („azienda“ = Unternehmen) derzeit die italienische Öffentlichkeit beschäftigt.

Das Unternehmen ist der Verlagsriese Mondadori, welcher der Berlusconi-Familie gehört (die älteste Tochter Marina ist Vorstandsvorsitzende). Die Geschichte beginnt im Jahr 1991: Mondadori ist seit kurzem im Besitz der Berlusconi-Familie. Um Steuern zu sparen, fusioniert der Verlag mit der Finanzgesellschaft „Arnoldo Mondadori Editore Finanziaria/Amef“. Die Steuerbehörde leitet Ermittlungen ein und verlangt vom Unternehmen 200 Milliarden Lire (ca. 170 Millionen Euro). Damit beginnt ein über zwanzigjähriger Rechtsstreit. Mondadori legt Einspruch ein und gewinnt in erster und zweiter Instanz. Die Staatsanwaltschaft ruft 2008 das Kassationsgericht an. Aufgrund aufgelaufener Zinsen und Mahngelder ist die Höhe der streitigen Steuerschulden inzwischen auf 350 Millionen € angewachsen.

B. selbst scheint sich seiner Sache nicht ganz sicher zu sein. Da trifft es sich gut, dass er inzwischen (wieder) Regierungschef ist. Er hat noch nie Skrupel gehabt, durch ad hoc zugeschnittene Gesetze sich einerseits vor Strafverfolgung zu schützen und andererseits seine Geschäftsinteressen zu fördern. Auch die des Mondadori-Unternehmens. Immerhin drei seiner Gesetzesinitiativen dienten allein dem Zweck, ein mögliches negatives Urteil des Kassationsgerichts und damit die Forderungen des Fiskus abzuwenden. Zwei scheiterten, die letzte ist erfolgreich.

Erster Versuch im Dezember 2008: Das „Gesetzespaket Justiz“, in dem die Regelungen zum „kurzen Prozess“ und zur Erschwerung von Abhöraktionen enthalten sind, enthält auch ein sog. „Gesetzchen“ („Leggina“) zum „erleichterten Abschluss von Rechtsstreitigkeiten in Steuerfragen“. Sein Inhalt: Wenn ein Steuerzahler in erster und zweiter Instanz einen Rechtsstreit gegen den Fiskus gewinnt, kann er durch Zahlung von 5% der geforderten Summe die Einstellung des Verfahrens bewirken, was die Anrufung des Kassationsgerichts hinfällig macht. Für Mondadori heißt das: Es könnte sich mit 8 Millionen (statt der geforderten 350) „freikaufen“. Aufgrund der massiven Gegenwehr von Staatspräsident, Richtern, Oppositionsparteien und Bürgerbewegungen gegen das ganze „Justizpaket“ scheitert auch die „Leggina“.

Da das Kassationsgericht die Verhandlung über den Fall Mondadori für Oktober 2009 angesetzt hat, drängt die Zeit, und B. startet einen zweiten Versuch. Buchstäblich über Nacht wird im Herbst 2009 in den Entwurf für das Haushaltsgesetz 2010 wortwörtlich jene Bestimmung eingebaut, die zuvor das „Justizpaket“ enthielt. Doch auch dieser Versuch geht daneben: diesmal ist es Gianfranco Fini, der – noch bevor der Entwurf an die Öffentlichkeit gelangt – die „Leggina Mondadori“ blockiert, mit dem berechtigten Einwand, im Haushaltsgesetz habe eine solche Bestimmung nichts zu suchen.

Doch beim Durchsetzen seiner Interessen ist der Cavaliere stur und am Ende erfolgreich: Anfang 2010 beschließt die Regierung das Gesetzesdekret Nr. 40, ein Sammelsurium verschiedener Regelungen, unter denen sich auch wieder – na, was wohl? – die „Leggina“ befindet. Obwohl Staatspräsident Napolitano Bedenken zur Eilbedürftigkeit der Maßnahme äußert (welche ein solches Dekret eigentlich voraussetzt), wird sie im Mai von der Regierungsmehrheit in beiden Kammern verabschiedet und erhält Gesetzesrang.

Nach Rechnung der Tageszeitung Repubblica ist dies das 37. Gesetz, das B. zum Schutz seiner Person bzw. Privatinteressen durchsetzte. Den Vorwurf eines „Interessenkonflikts“ (zwischen dem Regierungschef B. und dem Unternehmer B.) weist er empört zurück. Mit Recht: Für ihn gibt es hier keinen Konflikt, sondern nur Interessenidentität.

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