Das Pomigliano Abkommen


Vorbemerkung der Redaktion

Der „Fall Pomigliano“ zeigt, wie einige Großunternehmen unter dem Berlusconi-Regime gegen „renitente“ Gewerkschaften und Belegschaften vorgehen. So nutzt Fiat die Globalisierung seiner Produktionsstandorte für den Versuch, in den italienischen Werken geltende Standards drastisch zu drücken. Es bietet an, die Panda-Produktion in das von Schließung bedrohte italienische Werk Pomigliano zurückzuverlagern, wenn die zuständigen Gewerkschaften dem „Abkommen“ zustimmen, das Paolo Franco im Folgenden darstellt. Die linke Metallarbeitergewerkschaft FIOM hat ihre Unterschrift bisher verweigert, die anderen beiden Richtungsgewerkschaften stimmten zu.


Als Voraussetzung dafür, dass im Fiat-Werk Pomigliano (Neapel) die für die Panda- Produktion notwendigen Investitionen vornimmt, hat Fiat die Unterschrift unter ein Abkommen verlangt, das alle vorausgegangenen Vereinbarungen für die italienischen Fiat-Werke außer Kraft setzt und dabei auch bestimmte Artikel des nationalen Tarifvertrags und staatliche Gesetze in Frage stellt. Da das Unternehmen ankündigte, die Panda-Produktion im Fall der Ablehnung im polnischen Werk Tychy zu belassen, was für Pomigliano die Schließung bedeuten könnte, handelt es sich um eindeutige Erpressung.

Der Inhalt:

Arbeitszeit: Bei Fiat gilt von Montag bis Samstag das Drei-Schicht-System. Die 18. Schicht in der Nacht vom Samstag auf Sonntag wird bezahlt, aber nicht gearbeitet, und setzt sich auch aus Zeiten zusammen, die den Arbeitern bisher z.B. für Freistellungen und Familienfeste zustanden. (Den Arbeitern werden letzte Spielräume genommen, über ihre Arbeitszeit selbst zu verfügen).

Essenszeit: Die halbe Stunde wird ans Ende jeder Arbeitsschicht gelegt.

Überstunden: Ohne gewerkschaftliche Zustimmung können den Arbeitern über die vom nationalen Tarifvertrag erlaubten Überstunden hinaus 80 weitere Überstunden abverlangt werden, die in die 18. Schicht am Samstag einbezogen werden. Die vom nationalen Tarifvertrag erlaubten (40) Überstunden können in der halben Stunde abgeleistet werden, die für die Essenszeit vorgesehen sind (verstößt gegen die EU-Richtlinie für die Arbeitszeit und gegen das Gesetz 66/2003).

Arbeitsorganisation: Anwendung der Ergo-Uas-Methode (Fortentwicklung von TMC) auf die Errechnung der Vorgabezeiten und Verkürzung der Pausen von 40 auf 30 Minuten. 110 abgezogene Minuten werden monetarisiert. (Auf diese Weise wird eine Verdichtung auf 99 % der effektiven Arbeitszeit erreicht. Es bedeutet eine Erhöhung der Zeitvorgaben und der Arbeitsbelastung um 20 %).

Ausbildung. Die Teilnahme der Arbeiter an Weiterbildungsmaßnahmen in Zeiten der Kurzarbeit ist obligatorisch. Eine zusätzliche Bezahlung seitens Fiat ist nicht vorgesehen. (Verstößt gegen das Gesetz 102/2009, welches die Zahlung der Differenz zwischen Arbeitslohn und Kurzarbeitergeld durch die Firma vorsieht).

Ausgleich von Produktionsausfällen. Der Ausgleich von Produktionsausfällen aufgrund höherer Gewalt findet obligatorisch (ohne Zuschläge) entweder in der halben Stunde Essenszeit oder an den individuellen Ruhetagen statt, und zwar innerhalb der 6 folgenden Monate. (Verstößt gegen europäische Richtlinien und gegen das Gesetz 66/2003).

Absentismus. Wenn die Absentismus-Quote den Durchschnitt übersteigt (was nicht weiter spezifiziert wird), bezahlt Fiat nicht den Unternehmensanteil am Krankengeld, d. h. die ersten drei Karenztage im Krankheitsfall, wie es der nationale Tarifvertrag vorsieht. Im Fall von (betriebsinternen) Wahlen mit erhöhten Abwesenheitsraten aufgrund der Teilnahme an Wahlvorgängen (Stimmauszählung und Überwachung durch Listenvertreter) schließt Fiat das Werk und holt den Produktionsausfall ohne Mehrarbeitszuschläge nach. Die Listenvertreter werden vom Unternehmen weder bezahlt noch haben sie ein Anrecht auf Ruhezeiten.

Abschaffung von Lohnbestandteilen. Ab dem 1. Januar 2011 werden Arbeitsplatzzuschläge, Banderschwerniszuschläge, Funktions- und Sonderprämien abgeschafft. Die gegenwärtig Beschäftigten erhalten stattdessen einen „persönlichen Zuschlag“, den neu eingestellte Beschäftigte nicht mehr bekommen. (Wenn gegenwärtig ein Bandarbeiter monatlich noch etwa 1220 € verdient, bekommt in Zukunft ein neu eingestellter Arbeiter etwa 1000 €, kaum mehr als in einem Call-Center).

Vorbehalt der Verantwortlichkeit. Falls Vereinbarungen des Abkommens nicht eingehalten werden oder sich die zuständigen Gewerkschaften bzw. einzelne unternehmensinterne Gewerkschaftsvertretungen (die früheren „Delegierten“) so verhalten, dass Vereinbarungen nicht umgesetzt werden können, ist auch das Unternehmen nicht mehr an vertragliche Vereinbarungen gebunden (Überweisung von Gewerkschaftsbeiträgen, gewerkschaftliche sowie betrieblich vereinbarte Freistellungen für Gewerkschaftsarbeit). Entsprechende individuelle und kollektive Verhaltensweisen der Beschäftigten haben für das Unternehmen die gleiche entbindende Wirkung. (Die Gewerkschaften und betriebsinternen Gewerkschaftsvertretungen werden zu Aufpassern, zu Kapos. De facto ist es eine Klausel gegen das von der italienischen Verfassung garantierte Streikrecht.)

Fiat verlangte, dass es über dieses Abkommen ein Referendum der Belegschaft geben solle, wobei es signalisierte, dass es eine plebiszitäre Zustimmung erwartete. Als sie „nur“ bei 60 % lag, gab es in der Unternehmensführung Überlegungen, das ganze Abkommen wieder in Frage zu stellen. Ich glaube nicht, dass dies eines weiteren Kommentars bedarf.

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